Der JGV Mittelhessen fördert auch das Sachverständigenwesen im Verein. Besonders geeignete und erfahrene Verbands-/ und Leistungsrichter im JGV MH können bei entsprechendem Engagement im Verein zum Sachverständigen berufen werden.

Neben dem großen kynologischen Erfahrungsschatz muss dieser Personenkreis auch in der Lage sein, sich schriftlich verständlich und präzise ausdrücken zu können bei der Erstellung von schriftlichen Gutachten. Ein entsprechendes Verhalten und Auftreten als Zeuge vor Gericht gehört zu der Tätigkeit als Sachverständiger dazu.

Grundvoraussetzung zur Berufung zum Sachverständigen für das Jagdgebrauchshundewesen (Wertermittlung) und für das Sachverständigenwesen HundeVO Hessen sind die jeweiligen Vorgaben des JGHV bzw. des Landes Hessen.


Alle Sachverständige im JGV MH sind auch über die Geschäftsstelle des Vereins erreichbar:
 

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