Ausbildung, Prüfung und Leistungserhalt für Jagdgebrauchshunde und ihrer Führer in Mittelhessen 


Vorstellung der Ausbildungs-/ Prüfungs-/ und Leistungerhaltkonzeption im JGV Mittelhessen, unter besonderer Berücksichtigung seiner Ausbildungsstandorte in den Kreisgruppen


Allgemeine Informationen und Bestimmungen zu den Übungstagen, Seminaren und Hundeführerlehrgängen, dem Prüfungsangebot, sowie dem Leistungserhalt für im Einsatz stehende Gebrauchshunde des JGV Mittelhessen in den Landkreisen Marburg-Biedenkopf und Gießen.


  • Die konkreten Übungstage und Übungszeiten der Hundeführerlehrgänge des JGV Mittelhessen werden jeweils im Rahmen des Lehrgangs angesagt. Zusätzlich ist für die Teilnehmer jeweils eine Whatsapp-Gruppe eingerichtet.
  • Kynologische Ausschreibungen und Seminarangebote sind zu finden unter AKTUELL > Termine auf einem Blick.
    Prüfungsausschreibungen findet das JGV MH-Mitglied ebenfalls im Rahmen des Veranstaltungskalender des JGV Mittelhessen unter AKTUELL > Termine auf einen Blick. Konjretisierungen hierzu über den internen Verteiler des Vereins. Soweit bei Redaktionsschluss vorliegend in den JGV MH - Rundbriefen, die in der Regel zwei- bis dreimal jährlich erscheinen. Die Rundbriefe werden über den Vereinsverteiler an alle Mitglieder durch den Schriftführer des Vereins versandt. Ansonsten sind die JGV MH - Rundbriefe auf dieser Weltnetzseite unter der Rubrik "Rundbriefe" im geschützten Mitgliederbereich archiviert.

Ausbildung 


 

Die Ausbildung von Jagdgebrauchshunden in einem Jagdrevier und zur jagdlichen Verwendung ist kein Hundesport sondern Jagdausübung. Zur Jagdausübung ist in Deutschland u. a. ein gültiger Jagdschein erforderlich.

Der JGV Mittelhessen unterscheidet zwischen Basisausbildung, die auf einem Gebrauchshundeplatz stattfindet und der Revierausbildung, die natürlich im Revier stattfindet.

Die Meldung zur Teilnahme am JGV MH-Ausbildungsmodul Schwarzwildgatter oder zu einem JGV MH-Seminar ist über jeden der Ausbildungsstandorte des JGV Mittelhessen möglich. 

Für vielseitige Jagdgebrauchshunde mit entsprechender wesensmäßiger Veranlagung und besonders geeignete Führer bietet der JGV Mittelhessen Möglichkeiten zur Qualifizierung des Hundes zum Spezialhundeteam (Jagdschutzhund/ Rettungshund/ Kadaversuchhund).

Lehrgangsteilnehmer des JGV Mittelhessen erhalten eine Teilnahmebescheinigung auf Anforderung.

Seminarteilnehmer des JGV Mittelhessen eine Teilnahmebescheinigung am Ende des JGV MH - Seminars auf Anforderung.

Jäger, die am Ausbildungsangebot des JGV Mittelhessen teilnehmen, sind Mitglied im Verein. Personen, die eventuell in Vertretung des Hundeführers zur Ausbildung kommen, sind Mitglied im Verein.

Nichtjäger, können im begrenzten Umfang den Verein durch ihre Mitgliedschaft stärken. Das Ausbildungsangebot des JGV Mittelhessen richtet sich jedoch nur an den jagdgebrauchshundeführenden Jäger. 


Prüfung


 

JGV MH-Gebrauchshundeausbildung: Ziel ist die Meisterprüfung!

Der JGV Mittelhessen richtet daher jährlich Verbandsjugendprüfung (Mittelhessen-VJP), eine Herbstzuchtprüfung (Mittelhessen-HZP) und eine Verbandsgebrauchsprüfung (Mittelhessen-VGP) für Vollgebrauchshunde und bei Bedarf eine Verbandsprüfung nach dem Schuss (VPS) für Nicht-Vorstehhunde aus.

Bei Bedarf führt der JGV Mittelhessen regelmäßig eine Bringtreueprüfung (BTR), Verbandsschweißprüfung  (VSwP) und Verbandsstöberprüfung (VSTP) durch.

Die Teilnahme von Lehrgangsteilnehmern des JGV Mittelhessen an den Brauchbarkeitsprüfungen (BP Hessen) ist durch die enge Zusammenarbeit mit den hessischen Jagdvereinen und Jägervereinigungen im LJV Hessen sichergestellt.

Jagdschutzhunde: Bei Bedarf kann der JGV Mittelhessen Begleithundeprüfungen und Gebrauchshundeprüfungen des VDH/FCI, insbesondere die Schutz- und Fährtenhundeprüfung (Internationale Prüfungsordnung - IPO), über seine Jagdschutzhundegruppe im Spezialhundezug Mittelhessen (JGV SpHuZg / JSchHG MH) durchführen. Nähere Informationen zur Jagdschutzhundegruppe im JGV Mittelhessen sind zu finden unter: EINSATZ > Jagdschutzhundegruppe. 

Spezialhunde: Der Spezialhundezug Mittelhessen (JGV SpHuZg MH) des Vereins stellt ebenfalls die Teilnahme seiner Mitglieder an Begleithundeprüfungen und Gebrauchshundeprüfungen des VDH/FCI, insbesondere auch an Rettungshundeprüfungen, sicher. Informieren kann man sich über den Spezialhundezug im JGV Mittelhessen unter EINSATZ > Spezialhundezug. JGV MH - Mitglieder ohne Jagdschein bzw. Jagdgebrauchshunde können auch am Prüfungsangebot Begleithundeprüfung und VDH-Gebrauchshundeprüfung des Spezialhundezuges teilnehmen.

In unseren Prüfungsstatistiken erfassen wir die an uns gemeldeten erfolgreichen Prüfungsteilnahmen und Leistungsnachweise unserer Mitglieder und Teilnehmer. Bei Vorlage eines kurzen Prüfungsberichtes und Bildes des erfolgreichen Gespanns versendet der Verein gerne zeitnah eine Pressemeldung.

Für bestimmte abgelegte Prüfungen ( z. B. "Meisterprüfungen" im JGHV wie VGP, VPS oder GP, Ausleseprüfungen der JGHV-Zuchtvereine wie z. B. "Hegewald" oder "vorm Walde", VDH-Gebrauchshundeprüfungen wie Schutz- und Fährtenhundeprüfung aber auch Begleithunde-, Unterordnungs- und Fährtenprüfungen) und dem vorliegen weiterer Voraussetzungen, kann das JGV MH - Mitglied mit dem Hundeführer - Ehrenrelief des Vereins ausgezeichnet werden. Unabhängig davon, ob diese Prüfung im JGV Mittelhessen abgelegt wurde. Informationen unter AUSBILDUNG > JGV MH - Ehrenrelief.

Der aktivste Jagdgebrauchshundeführer im JGV Mittelhessen hat jährlich die Chance den Vereinsmeisterpokal und den Ehrentitel "Vereinsmeister JGV MH" verliehen zu bekommen. Voraussetzungen hierzu unter AUSBILDUNG > JGV MH - Vereinsmeister.


Leistungserhalt


 

Für JGV MH-Mitglieder besteht die Möglichkeit auch mit ihren schon im Einsatz stehenden Jagdgebrauchshunden an der Spezialhundeausbildung des Vereins teilzunehmen. 

Vereinsinterne Leistungsvergleiche für im Einsatz stehende Jagdgebrauchshunde (Langschleppe / Fließgewässer / Jagdschutz / Nachtübung) und der Hubertus Cup (Pokalwettkampf) runden das Angebot für die Mitglieder des JGV Mittelhessen ab.

Brauchbare, geprüfte Jagdgebrauchshunde, die ihren Dienst bereits treu erfüllt haben, sind für uns besonders auszeichnungswürdig. Gerade ihnen gebührt unsere Dankbarkeit und Wertschätzung. Die JGV MH - Einsatzmedaille wird in diesen Fällen als Erinnerung an den treuen vierbeinigen Kameraden an den betroffenen Hundeführer verliehen. Näheres hierzu unter EINSATZ > JGV MH - Einsatzmedaille. Die JGV MH - Einsatzmedaille kann auch an geprüfte Gebrauchshunde der Sparten Jagdschutzhunde, Schutzhunde, Spezialhunde bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen verliehen werden.

Sport ist wichtig für Gesundheit und Wohlbefinden. Er fördert die Konzentration, verbessert Ausdauer und Leistungsfähigkeit auch von Jagdgebrauchshundeführern und macht nebenbei noch Spaß. Das Thema Sport ist daher auch für den JGV Mittelhessen wichtig. Durch körperliche Fitness kann jeder einzelne Gebrauchshundeführer seine Aufgaben in der Ausbildung und im Einsatz besser und verantwortungsvoller wahrnehmen. Der JGV Mittelhessen ist darauf vorbereitet: Mit allgemeinen und speziellen Sportangeboten bleibt das Team der Gebrauchshundeführer fit und für Ausbildung und Einsatz gewappnet.

Disziplinen wie Selbstverteidigung, Geländelauf, Schwimmen, Geländemarsch, Schießen und anderes mehr können im JGV Mittelhessen angeboten werden. Durch Sport fördert der JGV Mittelhessen Sozial- und Teamverhalten. Termine sind ersichtlich unter EINSATZ > Reservistenarbeitsgemeinschaft (JGV RAG MH).


Allgemeine Bestimmungen zur Teilnahme an unseren Übungstagen, Hundeführerlehrgängen und Seminaren im JGV Mittelhessen:

  • Nachweis einer bestehenden Hundehaftpflichtversicherung des Hundeführers.

  • Nachweis eines gültigen Impfstatus des Hundes (SHLPT).

  • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Anmeldebogen des JGV Mittelhessen.

  • Entrichtete Kurs-/Seminargebühr.

  • Mitgebrachter Hund muss frei von Krankheiten sein.

  • Der mitgebrachte Hund sollte sich vor Beginn der Übungsstunde bereits gelöst haben. Das Lösen des Hundes sollte selbstverständlich nicht an der Ausbildungstätte bzw. im Ausbildungsrevier erfolgen. Hinterlassenschaften des Hundes sind an der Ausbildungsstätte bzw. auf öffentlich zugänglichen Wegen von dem Hundeführer zu entsorgen. Kotbeutel sind eine Möglichkeit und deren Verwendung wird durch den Verein empfohlen.

  • Die am Ausbildungsbetrieb teilnehmenden Hunde dürfen vor der Übungsstunde nicht gefüttert worden sein. Die Hundeführer achten darauf, dass ihren Hunden bei Bedarf auch in der Übungsstunde ausreichend Wasser zur Flüssigkeitsaufnahme zur Verfügung steht.

  • Jagdscheininhaber beachten die gesetzlichen Vorschriften im Zusammenhang mit dem Transport und dem Führen von Schusswaffen in den Ausbildungsrevieren.

  • Hundeführer / Begleitpersonen beachten die Weisungen der Übungsleiter und Revierinhaber, insbesondere benehmen sie sich als Gäste auf dem Gebrauchshundeplatz und in den jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsrevieren. Sie nehmen Rücksicht auf die Natur, die freilebende Tierwelt und behindern nicht den land- und forstwirtschaftlichen Berufsverkehr.

  • Bei Ausbildungsmaßnahmen auf den Gebrauchshundeplätzen in der JGV MH - Kreisgruppe Marburg und JGV MH - Kreisgruppe Gießen gelten die gültige Platzordnungen und die Nutzungsvereinbarungen mit denen sich unsere Hundeführer / Begleitpersonen vertraut zu machen haben.

  • Während der Übungsstunde gilt ein Rauchverbot für die Teilnehmer und Übungsleiter des JGV Mittelhessen auf den Ausbildungsplätzen der Kreisgruppen. Nikotin/Teer-Abhängige Teilnehmer des JGV Mittelhessen nutzen bitte vor der Übungsstunde bzw. in der Pause ausschließlich die bereitgestellten Aschenbecher am jeweiligem Vereinsheim.

  • Der Erwerb von Getränken ist bei den Ausbildungsmaßnahmen auf den Gebrauchshundeplätzen möglich. Der Teilnehmer nennt bitte dem Übungsleiter vor Ort selbstständig seinen Konsum und zahlt passend im Anschluss an die Ausbildungsstunde.

  • Der Genuss von alkoholischen Getränken ist den Hundeführern des JGV Mittelhessen vor oder während einer Übungsstunde und Prüfung untersagt. Kraftfahrzeugführer sind für ihre sichere Teilnahme am Straßenverkehr natürlich selbst verantwortlich.

  • Im Besonderen weisen wir darauf hin, dass durch unsere Hundeführer tierschutzrechtliche Bestimmungen strikt einzuhalten sind; insbesondere ist der Einsatz von E-Geräten verboten.

  • Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol, sonstigen Rauschmitteln und / oder speziellen Medikamenten stehen, die das sichere Führen eines Hundes erschweren bzw. unmöglich machen, werden vom laufenden Übungsbetrieb ausgeschlossen.

  • Von unseren Lehrgangs-/Seminarteilnehmern erwarten wir, dass sie sich aufgrund ihrer Persönlichkeit auch als ausbildbar erweisen.
    Eine Verhaltenstherapie für den einzelnen Hundeführer und / oder seinen Hund kann im Rahmen unserer Ausbildungsvorhaben nicht von unseren Übungsleitern geleistet werden.

  • Bei strafrechtlich relevanten Übertretungen bestehender Gesetze im Rahmen der Hundeausbildung, insbesondere bei Verstößen gegen das Jagd-/ Waffen- und Tierschutzrecht sowie bei grobem unwaidmännischem Verhalten besteht kein Anspruch auf Fortsetzung des Hundeführerlehrgangs / Seminars. Die entrichtete Teilnehmergebühr wird nicht zurück erstattet.

  • Sollten entgegen unseren Erwartungen dennoch Probleme auftreten, ist es erstes Gebot, diese zwischen den Parteien unmittelbar und innerhalb unserer Ausbildungsgruppe zu lösen.